In Deutschland gibt es verschiedene Formen von Versicherungsvermittlung.
Der Vertreter
Der Ausschließlichkeitsvertreter ist ein Handelsvertreter. Gebundener Vertreter ist, wer von einem Versicherungsunternehmen oder von einem Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Verwaltet oder betreut nur die Verträge (s)einer Gesellschaft. Auftraggeber ist die Versicherungsgesellschaft
Mehrfachagent
Mehrfachagenten sind Handelsvertreter. Ungebundener Vertreter ist, wer von mehrerenVersicherungsunternehmen oder von mehreren Versicherungsvertreter/n damit betraut ist, gewerbsmäßig Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Verwaltet oder betreut die Verträge mehrerer Gesellschaften. Auftraggeber ist die Versicherungsgesellschaft.
Versicherungsberater
Der Versicherungsberater wird aufgrund eines Auftrags seitens eines Versicherungsnehmers bzw. einer versicherten Person gemäß §§ 662 ff. BGB tätig. Sie sind verpflichtet, ihre Kunden individuell und in deren Interesse zu beraten. Um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten, beziehen sie keine Provisionen von Versicherungen, sondern beraten Kunden auf Honorarbasis. Sie rechnen entsprechend der Rechtsanwalts-Vergütungsverordnung (RVG) ab. Das Honorar wird vorab mit den Mandanten vereinbart. Üblich ist ein Stundenhonorar. Auftraggeber ist der Mandant.
Makler
Versicherungsmakler sind Kaufleute nach dem Handelsrecht und vertraglich nicht an ein Unternehmen gebunden. Der Versicherungsmakler verschafft auf der Grundlage eines Maklervertrages den gewünschten Versicherungsschutz durch die Vermittlung bzw. den Abschluss von Versicherungsverträgen. Üblicherweise übernimmt der Versicherungsmakler zudem die Betreuung der Versicherungsverträge der Kunden und deren Anpassung bei neuem/geändertem Versicherungsbedarf. Auftraggeber ist der Mandant.
5 gute Gründe sich für den Makler zu entscheiden.
- Der Makler ist neutral bei der Auswahl den Gesellschaften. Er ist ausschließlich dem Mandanten verpflichtet, ähnlich wie Steuerberater und Rechtsanwälte.
- Der Makler kennt die Stärken und Schwächen der Gesellschaften und kann die Risiken auf die unterschiedlichsten Gesellschaften verteilen.
- Der Makler kennt die individuellen Risiken seines Mandanten und passt die Produkte an seinen Mandanten an.
- Im Schadensfall steht der Makler auf der Seite seines Mandanten. Er führt, wenn notwendig, die entsprechenden Verhandlungen mit den Gesellschaften.
- Für den Mandanten besteht der große Vorteil, dass er für alle seine Versicherungsangelegenheiten, egal bei welcher Gesellschaft, nur einen Ansprechpartner hat.